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UNSERE GEBÜHRENORDNUNG AB 1. Januar 2008

 

Dienstleistungen haben auch bei uns ihren Preis: für die Gültigkeit des Benutzerausweises können Sie zwischen einer Jahres- und einer Quartalsgebühr wählen. Sollten Sie die von Ihnen entliehenen Medien nicht fristgerecht zurückgeben, werden - auch ohne schriftliche Aufforderung - Versäumnisgebühren fällig. Alle anfallenden Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.

1.

Benutzergebühren

 

 

Tarif A: Jahresgebühren (Benutzerausweis freigeschaltet für 1 Jahr)

Die Zahlung einer Jahresgebühr schließt für ein Jahr die kostenlose Ausleihe aller Medien ein.

 

Benutzer ab 18 Jahren, juristische Personen

-20% = € 13,60 | -30% = € 11,90

 

€ 17,00

 

Ehepaare und Familien eine gemeinsame Jahresgebühr, jedoch
eigene Benutzerausweise für jeden Ehepartner sowie Eltern und deren minderjährige Kinder.

-20% = € 19,20 | -30% = € 16,80

 

 

€ 24,00

 

Jugendliche von 13 - 17 Jahren

-20% = € 6,40 | -30% = € 5,60

 

 

€ 8,00

 

Kinder unter 13 Jahren

-20% = € 3,20 | -30% = € 2,80

 

 

€ 4,00

 

Ermäßigungen auf Jahresgebühren (Tarif A)

   

Ermäßigungen sind nur möglich bei Vorlage entsprechender
aktueller Nachweise und Bescheide. Eine nachträgliche
Ermäßigung ist grundsätzlich nicht möglich.

 

20% erhalten: Studierende (Uni/FH), Auszubildende mit Lehrvertrag, Wehr- und Zivildienstleistende, Schülerinnen und Schüler. (Alle Gruppen jeweils ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 31. Lebensjahres)

 

20% erhalten: Bezieher von Arbeitslosengeld I.

 

30% erhalten: Bezieher von Arbeitslosengeld II,
Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)..

 

 

oder alternativ: Tarif B: Quartalsgebühr

   

für 3 Monate Benutzungsberechtigung

€ 6,00

2.

Ersatzausweis/Ausleihe ohne Ausweis

 

 

pro Ersatzausweis

€ 2,50

Ausleihe ohne Vorlage des Benutzerausweises

€ 0,50

3.

Versäumnisgebühr pro entliehenem Medium - Mahnpauschale

 

 

Fristüberschreitung von mehr als einer Woche

€ 1,00

Fristüberschreitung von mehr als zwei Wochen

€ 2,50

Fristüberschreitung von mehr als drei Wochen

€ 5,00

Mahnpauschale (im Mahnfall zusätzlich zu entrichten)
jeweils bei erster und zweiter Mahnung

€ 1,00

bei dritter Mahnung

€ 3,00

4.

Vormerkung

 

 

Gebühr pro vorgemerktem Medium, fällig mit Bereitstellung

€ 1,00

5.

Medienersatz

 

 

 

Den Schadensersatz für verlorene, beschmutzte, beschädigte oder veränderte Medien bestimmt die Stadtbücherei nach pflichtgemäßem Ermessen. Grundlage hierfür ist der Wiederbeschaffungswert der Medien. Zusätzlich wird bei wiederzubeschaffenden Medien eine Bearbeitungsgebühr fällig.

 

6.

Adressänderung

 

 

Bei einer nicht gemeldeten Adressänderung sind für die Ermittlung der neuen Anschrift die dabei entstandenen Auslagen zu ersetzen.

7.

Ersatz eines Schließfachschlüssels

 

 

pro Schlüssel

€ 30,00

8.

Gebühr für Internetnutzung

 

 

Für Benutzer mit gültigem Büchereiausweis:

pro angefangene ½ Stunde

€ 0,50

pro angefangene volle Stunde

€ 1,00

Für Benutzer ohne gültigem Büchereiausweis:

pro angefangene ½ Stunde

€ 0,80

pro angefangene volle Stunde

€ 1,60

9.

Inkrafttreten

 

 

 

Die Gebührenordnung tritt am 01.01.2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Stadtbücherei vom 1.1.2005 außer Kraft. Die Gebührenordnung wird durch Aushang in der Stadtbücherei sowie durch Abdruck im städtischen Rathausjournal veröffentlicht.